Die Grundsteuer, als lokale Gemeindesteuer, ist ein finanzieller Beitrag, den jeder Grundstückseigentümer an seine Stadt leisten muss. Diese Einnahmen dienen dazu, lokale Infrastrukturen zu verbessern. Es handelt sich um eine pauschale Steuer, die unabhängig von den individuellen finanziellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen erhoben wird. Die Besteuerung basiert auf zwei Gesetzen: dem Grundsteuergesetz, das Zeitpunkt und Höhe der Besteuerung regelt, und dem Preisgesetz, das bei der Bewertung von Grundstücken eine Rolle spielt.
Die Neuerungen der Grundsteuerreform, die innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist bis Ende 2019 verabschiedet wurde, haben signifikante Änderungen für Immobilienbesitzer zur Folge. Vor der Reform basierte die Berechnung der Steuer auf veralteten Richtwerten für Grundstücke aus den Jahren 1935 und 1964. Dies führte zu einer ungleichen Besteuerung ähnlicher Immobilien an verschiedenen Standorten.
Die Reform setzt sich aus drei Gesetzen zusammen: dem Grundsteuerreform- und Bewertungsgesetz, einem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes für baureife Grundstücke und einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Die wertbasierte Steuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Grundsteuer auf Basis der aktuellen Marktwerte der Grundstücke.
Die neue Steuerberechnung erfolgt in drei Schritten: dem Wert des Grundstücks, dem Steuersatz und dem Bewertungssteuersatz. Die Wertermittlung basiert auf dem Grundstückswert und dem statistisch ermittelten Nettokaltmietbetrag. Diese Faktoren werden durch Mietspiegel der jeweiligen Kommunen beeinflusst. Zudem erfolgt eine Anpassung zentral geführter kommunaler Steuerbescheide.
Die Reform hat eine Minderung der Bemessungsgrundlage um ca. 1/10 des bisherigen Wertes zur Folge, was zu einer Senkung der Steuer für Wohnimmobilien führt. Unternehmen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen, können sogar einen zusätzlichen Rabatt von 25 % erhalten. Die Kommunen haben die Möglichkeit, den Bewertungssatz anzupassen, um sicherzustellen, dass das Grundsteueraufkommen während der Umstellung nicht verändert wird.
Die genauen Beträge für die neue Grundsteuer werden voraussichtlich bis Herbst 2024 feststehen. Bis dahin bleibt die Steuer vorübergehend auf Basis der alten Festwerte bis Ende 2024 bestehen. Es ist wichtig, dass Immobilienbesitzer sich auf die Neuerungen vorbereiten und ihre Steuererklärungen entsprechend einreichen, um den Grundsteuerwert zu ermitteln.