IHK Gutachter für Immobilien Unterschiede zum nicht Vereidigten Sachverständigen
Was muss ein von der IHK öffentlich bestellter Gutachter für Immobilien an Wissen mitbringen und was ist der Unterschied zu einem nicht von der IHK vereidigten Immobiliengutachter?
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung sind Fachleute, die durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) nach einem strengen Auswahlverfahren bestellt und vereidigt wurden. Die Bestellung erfolgt auf der Grundlage von § 36 der Gewerbeordnung (GewO) in Deutschland. Diese Sachverständigen haben nachgewiesen, dass sie über besondere Sachkunde, absolute Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit verfügen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nur dann tätig werden, wenn sie persönlich unabhängig sind.